Die Arbeitslosenquote
Betrachten wir diese Entwicklung einmal von den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland an: Geprägt war der Arbeitsmarkt spätestens ab etwa Mitte der 50er Jahre von Arbeitskräftemangel, der durch Gastarbeiter ausgeglichen werden sollte. Als millionster Gastarbeiter (spätere Bezeichnung: ausländischer Arbeitnehmer) wurde 1964 Armando Rodrigues de Sá in der Bundesrepublik Deutschland begrüßt. Die Zahl der Arbeitslosen lag in Westdeutschland in den Jahren 1961 bis 1966 sowie erneut zwischen 1970 und 1971 bei unter einem Prozent, weswegen man damals von Vollbeschäftigung sprach. Das Bild hat sich mittlerweile gewandelt. Im Jahr 2004 lag die durchschnittliche Arbeitslosenquote in Gesamtdeutschland bei 11,7%, wobei die regionalen Unterschiede bedeutsam sind: Durchschnittlich war die Arbeitslosenquote im Westen niedriger als im Osten; in Baden-Württemberg betrug sie beispielsweise durchschnittlich 6,9%, in Mecklenburg-Vorpommern 22,1%. Das Jahr 2006 zeigte ähnliche Tendenzen. Je nach Wohnort sind die Chancen auf einen Arbeitsplatz für einen Arbeitssuchenden also sehr unterschiedlich groß. Neben der Region spielen natürlich auch die Qualifikation der Bewerber sowie deren Alter eine Rolle, wenn es um Chancen für potenzielle Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt geht.
Strukturelle Änderungen des Arbeitsmarktes
Es war einmal: Ein potenzieller Arbeitnehmer wurde ausgebildet, fand einen Job und behielt ihn oftmals bis zum Rentenalter. Noch immer leben viele Arbeitnehmer diese klassische Arbeitsbiografie, immer stärker wird der Klassiker jedoch aufgebrochen. Arbeitnehmer wechseln nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch die Art der Arbeit, sie qualifizieren sich durch Umschulung oder Weiterbildung für neue Bereiche, wechseln in neue Regionen, um dort Arbeit zu finden, durchleben eventuell längere Zeiten der Arbeitslosigkeit. Neue Akteure haben den Arbeitsmarkt erobert: Dazu zählen vor allem die Zeitarbeitsfirmen und Personalleasingagenturen sowie private Arbeitsvermittler. Neben die Vollzeitarbeitsstelle treten verstärkt andere Beschäftigungsformen, etwa:
Die Teilzeitstelle
Exakt definiert ist der Begriff „Teilzeit“ nicht. Man spricht von Teilzeit, wenn „die regelmäßige Wochenarbeitszeit einer oder eines Arbeitnehmenden kürzer ist als die einer oder eines vergleichbaren Beschäftigten, die oder der im selben Unternehmen Vollzeit arbeitet“.
Geringfügige Beschäftigung
Hierzu zählen die kurzfristigen Beschäftigungen, aber auch die geringfügig entlohnten Beschäftigungen, also etwa die bekannten 400-Euro-Jobs. Bei ihnen darf der monatliche Lohn für die Tätigkeit 400€ nicht überschreiten. Der Arbeitgeber muss für den Arbeitnehmer Pauschalbeiträge wie etwa eine Krankenkassenpauschale und eine Rentenpauschale leisten. Allerdings ist der Arbeitnehmer durch seinen Job NICHT krankenversichert!
Niedriglohnjobs
Von einem Niedriglohnjob spricht man, wenn der monatliche Verdienst in einer Spanne zwischen 401€ und 800€ liegt.
Ein-Euro-Jobs
Sie werden an Bezieher von Arbeitslosengeld II vergeben, um sie einerseits wieder an regelmäßige Arbeit heranzuführen, um andererseits wichtige Aufgaben im öffentlichen Interesse erledigt zu wissen. Ein reguläres Arbeitsverhältnis mit tariflicher Bezahlung, Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub entsteht bei Ein-Euro-Jobs nicht.

